Existenzgründungszuschuss

Existenzgründerzuschuss

Informationen

  • Name der Förderung

    Existenzgründerzuschuss

  • Fördertopf

    Agentur für Arbeit

  • Art der Förderung

    Zuschuss

  • Maximale Fördersumme

    Ursprünglich sollte die Neuregelung des Existenzgründungszuschusses ab dem 1.11.11 in Kraft treten. Jedoch konnten sich Bundesrat und Bundestag bis zu diesem Termin noch nicht final festlegen. Aus diesem Grund können Existenzgründer nach wie vor den Zuschuss in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldanspruchs, maximal jedoch in Höhe von 1.000 Euro für die ersten neun Monate Ihrer Gründung beantragen.

    Die Neuregelung tritt voraussichtlich ab Mitte Dezember in Kraft! Sie beinhaltet, dass ab Inkrafttreten lediglich in den ersten sechs statt bisher neun Monaten eine Bezuschussung durch die Arbeitsagentur bewilligt werden KANN! Der Existensgründerzuschuss ist dann eine Ermessensleistung und keine Pflichtleistung mehr.

    Zusätzlich erhalten Sie eine Pauschale in Höhe von 300 Euro zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes. Diese Nachförderung kann auch nach Ablauf des Zuschusszeitraums beantragt werden. Ab Mitte Dezember für maximal neun statt bisher sechs Monate.

    Sie können insgesamt maximal 12.000 Euro beantragen.

  • Maximale Förderdauer

    15 Monate (nach den ersten sechs Monaten erhalten Sie nach einer erneuten Prüfung durch die Agentur für Arbeit lediglich die 300 Euro für Ihre soziale Absicherung)

  • Voraussetzungen

    Sie gründen im Freistaat Sachsen.

    Ihre Existenzgründung wird zur Haupterwerbsquelle.

    Die Agentur für Arbeit muss Ihre Geschäftsidee für förderfähig erklären.

    Sie absolvieren ein Qualifizierungsseminar (Existenzgründerseminar) oder eine ähnliche Ausbildung.

    Sie benötigen einen ausformulierten Businessplan.

    Sie benötigen einen Negativ-Bescheid für Förderung über Arbeitslosengeld-I (ALG-I).

    Gemäß Neuregelung ab Dezember 2011: Sie haben einen Restanspruch auf ALG-I von 150 statt bislang 90 Tagen.

  • Diese Förderung gilt nicht, wenn …

    … Sie Arbeitslosengeld-II (ALG-II oder Hartz-IV) beziehen.

    … Sie sich bereits in der Gründung befinden.

    … Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen.

    … Sie bereits in der Vergangenheit einen Existenzgründerzuschuss in Anspruch genommen haben.

  • Spezialität

    Der Existenzgründerzuschuss ist rückzahlungsfrei.

  • Kontakt

    Agentur für Arbeit Leipzig

  • Telefon

    01801-555111

  • eMail

    Leipzig at Arbeitsagentur.de

  • Internet

    SAB Sachsen

  • Anschrift

    Georg-Schumann-Str. 150
    04159 Leipzig

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